Erklärung zur Barrierefreiheit
Krone Multimedia GmbH & Co. KG ist bestrebt, seine digitalen Angebote im Einklang mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und dem European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) barrierefrei zu gestalten.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Ticketing-Website von Krone Multimedia GmbH & Co. KG, erreichbar unter dieser Domain, einschließlich der Vorstellungs- und Termin-Übersicht, dem Ticket-Checkout, der Sitzplatzauswahl, der Ticket-Personalisierung sowie der zugehörigen Bestätigungs-E-Mails.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist weitgehend mit den Anforderungen der EN 301 549 in Verbindung mit WCAG 2.1, Stufe AA, vereinbar. Die Vereinbarkeit wurde im Rahmen einer Selbstbewertung durch den Anbieter geprüft, nicht durch eine externe Prüfstelle.
Umgesetzte Maßnahmen
- Tastaturbedienbarkeit: Sitzplatzauswahl, Formulare und alle interaktiven Elemente sind vollständig ohne Maus bedienbar, mit sichtbarem Fokus-Indikator.
- Alternative zu Farbe: Sitzplatz-Status (verfügbar, ausgewählt, nicht verfügbar) wird nicht nur über Farbe, sondern zusätzlich über Symbol/Text vermittelt.
- Screenreader-Unterstützung: Formularfelder, Buttons und der Sitzplan tragen beschreibende Texte (aria-label) für Screenreader.
- Sprung-Link: Auf jeder Seite kann der Hauptinhalt per Tastatur direkt angesprungen werden, ohne durch den Kopfbereich zu tabben.
- Kontrast: Textfarben sind auf einen Mindestkontrast von 4,5:1 gegenüber dem Hintergrund geprüft.
- Responsives Layout: Die Website ist bis 200% Vergrößerung ohne Inhaltsverlust nutzbar.
Bekannte Einschränkungen
Folgende Inhalte entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen:
- PDF-Tickets sind aktuell nicht als getaggtes PDF ausgezeichnet und daher nur eingeschränkt screenreader-tauglich. Alle darauf enthaltenen Informationen (Termin, Sitzplatz, Kategorie) stehen zusätzlich lesbar auf der zugehörigen Web-Seite und im Bestätigungs-E-Mail-Text zur Verfügung.
- Alternativtext für Hero-Bild, Künstler-Fotos und Sponsor-Logos ist seit September 2026 im Verwaltungsbereich Pflichtangabe beim Hochladen. Für davor hochgeladene Inhalte kann er im Einzelfall noch fehlen — wird laufend nachgetragen.
Feedback und Kontakt
Stoßen Sie beim Nutzen dieser Website auf eine Barriere oder haben Sie Verbesserungsvorschläge, kontaktieren Sie uns bitte:
Schlichtungsverfahren
Erhalten Sie innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Sozialministeriumservice
sozialministeriumservice.at
Erstellt/aktualisiert: September 2026